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LEON STEINBACHER

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht

Strafverteidigung ist für mich eine Herzensangelegenheit. Das Jura-Studium war für mich nie Mittel zum Zweck, sondern stets Selbstzweck. Meine juristischen Studienschwerpunkte an der Goethe-Universität in Frankfurt setzte ich stets auf strafrechtliche und rechtsphilosophische Fragen. Wissenschaftlich konnte ich meinen Horizont vor allem dadurch erweitern, dass ich neben Rechtswissenschaft auch Politologie studierte und mit Diplom abschloss. Außerdem war ich während des Studiums fast durchgehend als wissenschaftliche Hilfskraft tätig und leitete unter anderem strafrechtliche Lehrveranstaltungen. Das Erste Staatsexamen absolvierte ich mit Prädikat. 


Im Referendariat legte ich den Schwerpunkt ganz überwiegend auf das Straf- und Strafprozessrecht. So war ich am Amtsgericht in der Abteilung für Arzneimittel- und Betäubungsmittelstrafrecht tätig, in einer bundesweit agierenden Strafrechtssozietät sowie der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen. Das Zweite Staatsexamen schloss ich ebenfalls mit Prädikat ab.


Nach dem Referendariat war ich zunächst als Anwalt im strafrechtlichen Dezernat einer bundesweit tätigen mittelständischen Wirtschaftskanzlei angestellt. Dort sammelte ich insbesondere Erfahrungen im sehr speziellen Feld des Medizinstrafrechts, verteidigte aber auch im Allgemeinen Strafrecht und in komplexen wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren.


Schließlich folgte ich meinem Wunsch nach Unabhängigkeit und gründete meine eigene Kanzlei mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht in der hiesigen Bürogemeinschaft mit fünf weiteren renommierten Anwältinnen und Anwälten.

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Ich bin Mitglied der Vereinigung Hessischer Strafverteidiger sowie der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins und nehme regelmäßig an strafrechtlichen Fortbildungsveranstaltungen teil. 

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